Aktuell stellt sich die Frage, ob sich erste Erfolge verbuchen lassen und Jugendliche durch die Initiative in den Arbeitsmarkt eintreten konnten.
Geprüft wird dies nun durch den Europäischen Rechnungshof (ECA), der gerade erste Ergebnisse zur Initiative bekanntgegeben hat. Es mangele gegenwärtig offenbar an Transparenz der Mitgliedstaaten, um genaue Aussagen treffen zu können. Des Weiteren fehle es an genauen Richtlinien und Definitionen, die die Jugendgarantie im gewünschten Umfang anleiten sollten. Ein dritter Kritikpunkt war die Feststellung, dass auch die Überprüfung durch die Kommission ungenügend durchgeführt werde.
In wenigen Monaten wird bereits ein zweiter Bericht vorgelegt werden.
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(Quelle: www.EurActiv.de)